Podcast | JETzt: "Der Fall Mattersburg!"
Grundgedanke des Vergaberechts ist es, öffentliche Mittel effizient einzusetzen, Korruption zu verhindern und dabei den Marktwettbewerb zu stärken. Die aktuelle Problemstellung des Architekturwettbewerbs liegt vermutlich in zwei Aspekten. Zum einen sind die politischen Entscheidungsträger als Geldgeber für öffentliche Bauvorhaben heute einem höheren politischen und medialen Druck ausgesetzt, als zu vergangenen Zeiten. Zum anderen klammern sie sich an die vermeintlich zwingenden Bestimmungen des Vergaberechts, ohne zu erkennen, dass ein Architekturwettbewerb nicht den gleichen Vorgaben eines Bauauftrags folgen muss. Die Auswirkung dieses Verhaltens ist vor allem daran erkennbar, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich scheut, einen anonymen Wettbewerb durchzuführen, aus Angst davor, am Ende mit einer Person das Projekt umsetzen zu müssen, die entweder keine Erfahrung hat oder gar einen absurden Preis diktiert.
Aus praktischer Sicht ist daher zwar anfänglich der Unwille zur Durchführung eines offenen Architekturwettbewerbs nachvollziehbar, aber bei genauer Betrachtung hat der öffentliche Auftraggeber auch dabei keine zusätzliche Verpflichtung zur Auftragserteilung übernommen. Vielmehr gehen viele Innovationchancen verloren, wenn sich öffentliche Auftraggeber hinter vermeintlich zwingend anzuwenden Gesetzesbestimmungen verstecken, obwohl dies gar nicht nötig wäre.
Sandro Huber hinterfragt in der aktuellen Episode des Podcast “JETzt” gemeinsam mit Nikolaus Hellmayr (Konsulent für Wettbewerbsfragen und Grundsätze der Verfahrensbetreuung für die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen sowie die zt: Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland) die auffälligen Vergaben von Planungsleistungen in der burgenländischen Stadtgemeinde Mattersburg. Moderiert wurde die Episode von Eva-Maria Rauber-Cattarozzi (Leitung Kammerorganisation und Öffentlichkeitsarbeit der zt: Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland).