Schwellenwerte ab 01.01.2020
(VO [EU] 2019/1827, 2019/1828, 2019/1829 und 2019/1830 - BGBl II Nr 358/2019)
Die Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben wurden nach unten angepasst. Der Oberschwellenbereich und damit die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung beginnt nunmehr bei Erreichen folgender geschätzter Auftragswerte (ohne USt):
Bauleistung: EUR 5,350 Mio (früher EUR 5,548 Mio)
Liefer-/Dienstleistungen: EUR 214.000 (früher EUR 221.000)
Liefer-/Dienstleistungen (Sektoren): EUR 428.000 (früher EUR 443.000)
Eine aktualisierte Übersicht der gängigen Vergabeverfahren samt aktuellen Auftragswerten finden Sie im Downloadbereich.