Huber | Berchtold Rechtsanwälte

Covid-19-Immobilien

 

Immobilien (Update Covid-19)

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Was tun, wenn die Übergabetermine des Bauherrn (Bauträgers) an Wohnungskäufer nicht mehr haltbar sind?

 

Jedenfalls sollten die Käufer vorsorglich informiert werden, dass aufgrund der aktuellen Lage die Übergabetermine auf unbestimmte Dauer verschoben werden müssen.

Auch die Wohnungskäufer hätten nunmehr die (theoretische) Möglichkeit, unter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Praktisch wird dies allerdings kaum durchsetzbar sein. Vor allem im Anwendungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes stehen einem Vertragsrücktritt erhebliche formale Hindernisse entgegen (Rückabwicklung der Sicherheiten, Treuhandvereinbarung, Hypotheken etc). Weiters gilt auch für den Wohnungskäufer, dass die Chance auf Schadenersatz, zB wegen weiteren Mietkosten oder sonstigen Unterbringungskosten, am mangelnden Verschulden des Verkäufers (bzw Bauträgers) scheitern wird.