Ein "veraltetes" Bauwerk muss nicht zwangsläufig instand gesetzt werden
derPlan 04/2015, Seite 13 - ArchIng
Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat entschieden, dass ein Baugebrechen nicht vorliegt, wenn ein seit längerer Zeit bestehendes, konsensgemäß errichtetes Bauwerk nicht der nunmehr geltenden Rechtslage und/oder nicht dem nunmehrigen Stand der Technik entspricht. Insofern ist es auch unzulässig, mit einem Instandsetzungsauftrag nicht die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes, sondern eines Zustandes zu beauftragen, der der nunmehrigen Rechtslage und/oder dem nunmehrigen Stand der Technik entspricht.
Kurz gesagt: Ein Bauwerk, das einmal konsensgemäß errichtet worden ist, muss nicht ständig an den Stand der Technik (bzw der geltenden Bauordnung) angepasst werden (LVwG Niederösterreich, 27.8.2014, LVwG-AV-1327001-2014).