Schwellenwerte ab 01.01.2018
(VO [EU] 2017/2364, 2017/2365, 2017/2366 und 2017/2367 - Amtsblatt L 337/2017)
Ab 01.01.2018 gelten höhere Schwellenwerte im Vergaberecht. Der Oberschwellenbereich und damit die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung beginnt bei Erreichen folgender geschätzter Auftragswerte (ohne USt):
Bauleistung: EUR 5,548 Mio (früher EUR 5,225 Mio)
Liefer-/Dienstleistungen: EUR 221.000 (früher EUR 209.000)
Liefer-/Dienstleistungen (Sektoren): EUR 443.000 (früher EUR 418.000)
Eine aktualisierte Übersicht der gängigen Vergabeverfahren samt aktuellen Auftragswerten finden Sie im Downloadbereich.