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Covid-19-Vergaberecht

 

Vergaberecht (Update Covid-19)

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Sie sind Teil einer Bietergemeinschaft mit europäischer/internationaler Beteiligung?

 

Im Falle einer multinationalen Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist nun ein erhöhter Logistikaufwand zu erwarten. Aufgrund der Einschränkung des Reiseverkehrs sind täglich neue Einreisebeschränkungen bzw Landeverbote aus besonders gefährdeten Gebieten in Kraft getreten. Mit Stand 16.03.2020 gelten Landeverbote für Flüge aus China, Süd-Korea, Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russland und Ukraine. Im Übrigen ist bislang der Schienenverkehr (für Personen) nach und von Italien eingestellt. Im Falle einer multinationalen Bietergemeinschaft ist beim Auftraggeber umgehend die Aussetzung jeglicher Fristen (Teilnahme-, Fragen-, Angebotsfrist etc) zu beantragen. Sollte ein Mitglied der Bietergemeinschaft „ausfallen“, führt dies aus formalen Gründen zum Ausscheiden des Angebots. Hierzu sind die jeweiligen Bietererklärungen zu prüfen. Wer in nächster Zeit auf Nummer sicher anbieten will, sollte anstatt der multinationalen Bietergemeinschaft eine ausfallsicherere Projektgemeinschaft wählen (zB Subunternehmer- oder Lieferantenkonstruktionen).

 
VergaberechtSandro Huber