Gelten die Fristen des Bundesvergabegesetzes weiterhin?
Ja. Sämtliche Fristen im Bundesvergabegesetz gelten weiterhin. Abgabefristen für Teilnahmeanträge und Angebote sind einzuhalten, außer der öffentlicher Auftraggeber verlängert die Frist.
Ebenfalls gilt weiterhin die zehntägige Frist zur Anfechtung von einzelnen Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber (zB Ausscheidensentscheidung, Zuschlagsentscheidung). Die Verwaltungsgerichte haben im Vergabekontrollverfahren binnen sechs Wochen zu entscheiden (zB § 348 BVergG).