Werden im Verhandlungsverfahren Hearings oder Projektpräsentation stattfinden?
Es handelt sich dabei nicht um eine unzulässige Zusammenkunft im öffentlichen Raum (§ 1 BGBl II Nr 98/2020), dennoch werden diese Termine durchwegs freiwillig abgesagt. Sollte ein öffentlicher Auftraggeber bislang keine Terminverschiebung vorgenommen haben, empfehlen wir, eine derartige Anfrage zu stellen. Für den Fall, dass über ein elektronisches Vergabeportal keine Anfrage möglich ist, reicht die Kontaktaufnahme per E-Mail (mit Lesebestätigung) oder Fax.