Huber | Berchtold Rechtsanwälte

Covid-19-Unternehmen

 

Unternehmen (Update Covid-19)

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Können Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung von der Arbeit fernbleiben?

 

Nein. Die Angst vor Ansteckung am Arbeitsplatz befreit den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht von seiner Arbeitsverpflichtung (Ausnahme: Betriebssperrung aufgrund eines Ansteckungsverdachts). Sofern dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird, können Überstunden und Urlaubstage aufgebraucht werden. Eine einseitige Anordnung zum Abbau von Überstunden und Urlaubstagen ist aber ebenso nicht zulässig. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz stellt einen Entlassungsgrund dar.