Können Arbeitnehmer ihre Kinder zur Arbeit mitnehmen?
Jein. Es besteht seitens des Arbeitgebers keine gesetzliche Verpflichtung, die Mitnahme von Kindern zum Arbeitsplatz zuzulassen. Sollten Betriebsmittel (zB technische Ausrüstungen) durch ein mitgebrachtes Kind zu Schaden kommen, ist dies im Normalfall nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Sollten Arbeitgeber die Mitnahme von Kindern in den Betrieb freiwillig zulassen, sollte mit den Eltern jedenfalls eine Vereinbarung über mögliche Haftungsfolgen (Deckungsausfall durch Haftpflichtversicherung) getroffen werden; im besten Fall schriftlich.