Huber | Berchtold Rechtsanwälte

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Zu aktuellen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen veröffentlichen wir laufend unsere Beiträge in Fachzeitschriften. Überzeugungsarbeit beginnt mit einer fundierten Meinungsbildung.

 
 

Informationsrecht - umfassende Einsicht in Einreichunterlagen

 

derPlan 07/2015, Seite 13 - ArchIng

Wer sich durch die nicht bewilligungsgemäße Nutzung eines angrenzenden Bauwerks gestört fühlt, wird Einsicht in die Bewilligungsbescheide des Bauwerks begehren. Je nach Einzelfall ist die zuständige Baubehörde im Hinblick auf die Parteistellung und das in diesem Zusammenhang stehende Recht auf Akteneinsicht mehr oder weniger "kooperativ".

Aufgrund der RL 2003/4/EG (Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen) wurden (Landes-)Informationsgesetze geschaffen, auf deren Basis der Weg über die Parteistellung gemäß den jeweiligen (Landes-)Baugesetzen umgangen werden kann. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat jüngst entschieden, dass die Baubewilligungen und Baubenützungsbewilligungen Informationen im Sinne des Steiermärkischen Umweltinformationsgesetzes darstellen (LVwG Stmk vom 30.1.2015,
LVwG 41.1-239/2015-2).

Auf Grundlage dieser Entscheidung hat jede Person einen Rechtsanspruch auf derartige Infromationen, und zwar ohne (!) Nachweis eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses, Einblick in die baurechtlichen Genehmigungsbescheide zu erhalten. Der Rechtsanspruch des Informationswerbers beschränkt sich nicht bloß auf den Bescheidtext der Bau-/Benützungsbewilligung, er umfasst auch die Einsicht in die Baubeschreibung, die Pläne etc, somit in die Einreichunterlagen.

 
Sandro Huber