Prüfingenieur: In welchen Zeiträumen sollen die Kontrollen erfolgen?
derPlan 01/2015, Seite 13 - ArchIng
Die Frage nach der Intensität der Kontrollen eines Prüfingenieurs beschäftigt immer wieder die (gerichtlichen) Entscheidungsträger. Dies naturgemäß erst dann, wenn ein Schaden eingetreten ist und ein Verantwortlicher gefunden werden muss. Tatsache ist, dass jedes Bauprojekt seine spezifischen Anforderungen besitzt und gerade im innerstädtischen Bereich einige Tücken beinhalten kann. Aus diesem Grund wäre es kaum vorstellbar, einen normierten "Kontrollzeitraum" vorzuschreiben und bei Einhaltung der zeitlichen Vorgaben einen Haftungsanspruch zu verneinen. Das Landesverwaltungsgericht Wien (LVwG Wien, 10.4.2014, VGW-011/041/21959/2014) hat jüngst festgehalten, dass sich der Prüfingenieur nicht auf allfällige Aussagen des Bauführers oder Bauherrn verlassen kann und außerhalb seiner Befundungen (unangemeldete) Kontrollen vorzunehmen hat, andernfalls ist die Effizienz der Tätigkeit nicht gegeben.
Ohne Zweifel stellt die Tätigkeit des Prüfingenieurs eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe dar und setzt daher auch eine entsprechende Qualifikation und ein großes Maß an Eigenverantwortung voraus. Für die Praxis ist es daher ratsam, sich als Prüfingenieur selbst (vor Ort) über den Baufortschritt zu informieren und auch (dokumentierte) unangemeldete Kontrollen durchzuführen.