Schadenersatz für unrichtiges Gerichtsgutachten
derPlan 10/2016, Seite 21 - ArchIng
Die entscheidende Kernfrage in Bauprozessen wird in vielen Fällen von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen gelöst. Ausgehend von dieser schwerwiegenden Aufgabe ist der bestellte Sachverständige angehalten, sein Gutachten präzise zu erarbeiten und die vorgelagerte Befunderhebung möglichst vollständig durchzuführen.
Ein unrichtiges Sachverständigengutachten löst Schadenersatzansprüche aus, wenn aus diesem Grund der Gerichtsprozess verloren wurde. Dies wurde vom OGH zuletzt wiederholt ausgesprochen
(OGH 16.03.2016, 3 Ob 258/15k).
Im zugrundeliegenden Fall hat der Sachverständige eine nachweislich mangelhafte Dachkonstruktion nicht erkannt und daher nicht in seinem Gutachten erwähnt. Dass der Gerichtsprozess aus anderen Gründen verloren ging, kam dem Sachverständigen sodann allerdings zu Gute.